Rechtsanwalt Thomas Sprute nutzt die Wartezeit beim Auswärtstermin und liest im Spiegel, daß der BGH seine mieterfreundliche Rechtssprechung weiter verfestigt: Zum Spiegel Artikel.
Das zitierte Urteil bietet aber keinen Freifahrtschein. Im Einzelfall sind immer noch die vertraglichen Abreden zu prüfen.