Zu Libori ein Vergnügen: Alkohol und/oder Handy am Steuer, zu schnell gefahren, der Beifahrerin ans Knie gefasst – im Straßenverkehr empfindlich verfolgt! Wir helfen weiter, wenn das Bussgeld oder Fahrverbot bis hin zum Führerscheinentzug drohen.
Und kommt es zum Unfall, setzen wir Ihre Ansprüche gegen Unfallgegner und Haftpflichtversicherung durch. Das Schöne dabei: Das muss Sie nichts kosten. Der BGH stellt nämlich regelmäßig klar, daß Ihnen im Falle eines unverschuldeten Unfalls keine Kosten für professionelle anwaltliche Hilfe enstehen dürfen.
Wir sind gerne für Sie da!