Haftung des Bauunternehmers bei Eigenleistung des Bauherren

Auch wenn der Bauherr sich verpflichtet, bestimmte Gewerke in Eigenleistung zu erbringen, entfällt nicht in jedem Fall die Haftung des Bauherren. So entschied das OLG Hamm in einem Fall, in dem der Bauherr es übernommen hatte, in Eigenleistung Isolierarbeiten am Baukörper zu erbringen, daß der Bauunternehmer für die offensichtlich mangelhaft erbrachte Eigenleistung hafte, wenn er unter Verletzung seiner Hinweis- und Anzeigepflichten als Nachunternehmer weiterarbeite.

Das OlG Hamm hält damit weiter an unfangreichen Hinweis-, Aufklärungs- und Anzeigepflichten des Nachunternehmers fest, die sich sowohl aus VOB, als auch BGB Verträgen für den Nachunternehmer ergeben.

OLG Hamm, Beschluss vom 12.10.2010 – 19 W 33/10

Freispruch nach Geschwindigkeitsüberschreitung

Rechtsanwalt Thomas Sprute hat heute einem Mandanten zum Freispruch in einer OWi-Angelegenheit verholfen. Mittels Laserpistole Riegl FG 21-P ermittelten die Messbeamten eine außerörtliche Geschwindigkeitsüberschreitung von 42 km/h.

Der im Vorfeld nicht ganz unbescholtene Betroffene sollte ein erhöhtes Bußgeld von 310,00 € zahlen und ein Fahrverbot von einem Monat erdulden. Vergessen hatte der Beamte, die nach Betriebsanweisung durchzuführenden Selbsttests der Laserpistole zu protokollieren.

Nach Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kam es zur mündlichen Verhandlung, in der erwartungsgemäß nicht sicher festgestellt werden konnte, daß die notwendigen Selbsttests durchgeführt worden waren.

Unserem Antrag gemäß wurde unser Mandant auf Kosten der Landeskasse freigesprochen.

Fazit: Die bei Geschwindigkeitsverfahren überwiegend angewandten standardisierten Meßverfahren bergen Fehlerpotential, welches im vorliegenden Fall nach Akteneinsicht durch den in OWi-Sachen erfahrenen Rechtsanwalt Thomas Sprute ausgemacht und zum Freispruch genutzt werden konnte.

Düsseldorfer Tabelle 2011 – Teilweise höherer Selbstbehalt

Rechtsanwältin Katja Sprute informiert:

Seit Jahresbeginn gilt die neue Düsseldorfer Tabelle. Diese hat keine Gesetzeskraft, sondern gibt den Gerichten lediglich Richtwerte zur Berechnung der Unterhaltsansprüche.

Im letzten Jahr sind die Beträge zugunsten der Unterhaltsberechtigten deutlich hochgesetzt worden, hingegen jetzt der notwendige Selbstbehalt für Erwerbstätige von 900,00 € auf 950,00 € erhöht wurde sowie eine Anpassung der jeweiligen Bedarfskontrollbeträge um jeweils 50,00 € nach oben erfolgte.

Für die Klärung Ihrer unterhaltsrechtlichen Fragen steht Rechtsanwältin Katja Sprute nach Terminsvereinbarung zur Verfügung.

Rechtsanwalt Olaf Tank und die Abo-Falle

Rechtsanwalt Thomas Sprute zu neuesten Meldungen, wonach Olaf Tank seine Tätigkeit für diverse Inkassounternehmen eingestellt haben soll:

Die Internetgemeinde und viele Opfer von Abo-Fallen nehmen folgende Meldung freudig auf: http://www.konsumer.info/?p=14830

In unserer Kanzlei sind in den vergangenen Jahren zahlreiche Fälle mit Beteiligung des Rechtsanwalts Olaf Tank auf der Gegenseite bearbeitet worden. In allen Fällen hatte sich die Gegenseite weiterer Ansprüche nicht berühmt, nachdem wir auf die Sach- und Rechtslage hingewiesen hatten.

Selbst wenn Olaf Tank aufgibt – solange nicht verbraucherfreundliche Gesetze den grenzwertigen Tätigkeiten der Abo – Fallen Anbieter Einhalt gebieten, werden wir weiter gegen dubiose Groschengräber zu kämpfen haben und werden dies gerne tun.

Heizkostencheck – Ein Service des Deutschen Mieterbundes

Praxistip von Rechtsanwalt Thomas Sprute:

Nicht nur die Mieter in Paderborn, sondern auch die Hauseigentümer rätseln aktuell, ob die Explosion der Heizkosten Folge der letzten beiden kalten Winter, oder Folge einer schlecht eingestellten Heizungsanlage ist.

Hilfestellung kann der kostenlose Heizcheck bieten – Ein Service des Deutschen Mieterbund e.V.

Stellen Sie anormale Werte fest?  Ist die Rechtslage unklar ? Wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Verfügung.

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