Mietrecht

Der Mietvertrag bindet Mieter und Vemieter. Kommt es zum Streit über Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis, stehen Mietersicht und Vermietersicht häufig im krassen Gegensatz zueinander – obwohl doch für beide der gleiche Vertrag gilt.
 
Ihr Vorteil ist, daß wir regelmäßig sowohl Vermieter, als auch Mieter vertreten. Sie profitieren davon – auf welcher Seite des Vertrags Sie auch stehen – daß wir die Argumente der Gegenseite in jeder Lage der Auseinandersetzung kennen. Und noch lange nicht folgt auf jedes Mieterhöhungsschreiben eine Mieterhöhung, nicht jede Kündigung beendet das Mietverhältnis, viele Nebenkostenabrechnungen sind das Papier nicht wert, auf dem sie verschickt werden.
 
Mit unserer Hilfe gehen Sie nicht unvorbereitet in eine Auseinandersetzung. Wir kennen die aktuelle Rechtssprechung und führen Sie durch den Prozeß.
 
Aber profitieren Sie auch schon dann von unserem Know-How, bevor es zum Prozeß kommt:
 
Vielfach kann eine intelligente Gestaltung des Mietvertrags zukunftssicher Streit vermeiden. Wir wissen um die typischen Probleme, die nach Jahren der Miete auftreten. Wir helfen Ihnen, rechtssichere Verträge aufzusetzen.
 
Gute Verträge sparen Zeit und Ärger –  auch dafür stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
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