Familienrecht – Mehr Rechte für unverheiratete Väter

Familienrecht. Unverheiratete Väter, die bislang selbstverständlich Unterhalt für ihre Kinder zahlen mußten, aber gegen den Willen der Kindesmutter keinerlei Mitbestimmungsrecht bei der Erziehung der Kinder hatten, können aufatmen. Der Bundestag hat jetzt ein Gesetz verabschiedet, wonach auch unverheiratete Väter, die bislang nur mit Zustimmung der Kindesmutter mit ihr das gemeinsame Sorgerecht für das gemeinsame Kind erhielten, dieses auch gegen ihren Willen beantragen können. Während die Kindesmutter ein solches bislang grundlos verhindern konnte, wird dem Vater das Sorgerecht auf seinen Antrag hin jetzt nur dann verweigert, wenn die Sorgerechtsübertragung auch auf ihn dem Kindeswohl widerspräche. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Eltern zusammenleben oder die Kindesmutter sogar den Kontakt zum Kindesvater ablehnt. Entscheidend ist allein, ob der Einfluß des Vaters auf das Kind, den er durch das Sorgerecht ausüben kann, für dieses nachteilig wäre. Rechtsanwältin Katja Sprute, Dezernentin für Familienrecht, begrüßt die nun getroffene Regelung, die nach den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 2009 und 2010, wonach ledigen Vätern ihre verfassungsmäßig garantierten Elternrechte nicht beschnitten werden dürften, längst überfällig war. Die neue Regelung gilt auch für bereits bestehende Vater-Kind-Beziehungen, in denen sich die Mutter bislang weigerte, dem gemeinsamen Sorgerecht zuzustimmen.

Amtsgericht Paderborn – Neuer Amtsgerichtsdirektor Günter Köhne

Wir freuen uns, daß das Paderborner Amtsgericht einen neuen Direktor hat. Herr Amtsgerichtsdirektor Günter Köhne wurde mit Festakt am 21.1.2011 in sein Amt eingeführt. Bereits lange Jahre als Richter in Paderborn tätig, zwischenzeitlich Direktor am Amtsgericht Brakel, übernimmt Köhne die Geschäfte seiner Vorgängerin Frau Amtsgerichtsdirektorin Bärbel Meerkötter.

Was uns noch mehr freut: Die Zivilabteilung beim Amtsgericht wurde personell um eine Richterstelle aufgestockt. Für uns und unsere Mandanten war es in den vergangenen Jahren doch häufig ein Ärgerniss, wenn lange Verfahrenszeiten und einhergehende Richterwechsel dazu führten, daß wir in einigen Verfahren über 1,5 bis zwei Jahre zwar mehrere Richter in einer Sache kennenlernten, aber Urteile entsprechend spät verkündet wurden.

Das wird mit der Auftstockung um eine zusätzliche Richterstelle hoffentlich besser werden. Ohnehin sind nicht die Richter für lange Verfahrenszeiten verantwortlich zu machen. Die Sparzwänge der Verwaltung auferlegen den Amtsrichtern heutiger Zeit unfangreiche administrative Tätigkeiten, die noch vor 10 Jahren für einen Richter nicht vorstellbar waren.

Wurden prozeßleitende Verfügungen früher regelmäßig von den Richtern handschriftlich in der Akte getätigt und dann von den Kanzleien beim Gericht ausgefertigt und ausgeführt, so sind heutzutage die Richter vielfach damit beschäftigt, Verfügungen und Dikate über PC zur Akte zuzuordnen, Statistiken zu führen  und sich selbst zu verwalten. Ein Zeitaufwand, der dem rechtssuchenden Publikum fehlt.

Bleibt zu hoffen, daß die Justiz rechtzeitig erkennt, daß nach dem Sparen das Kaputtsparen folgt.

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