Haftung des Bauunternehmers bei Eigenleistung des Bauherren

Auch wenn der Bauherr sich verpflichtet, bestimmte Gewerke in Eigenleistung zu erbringen, entfällt nicht in jedem Fall die Haftung des Bauherren. So entschied das OLG Hamm in einem Fall, in dem der Bauherr es übernommen hatte, in Eigenleistung Isolierarbeiten am Baukörper zu erbringen, daß der Bauunternehmer für die offensichtlich mangelhaft erbrachte Eigenleistung hafte, wenn er unter Verletzung seiner Hinweis- und Anzeigepflichten als Nachunternehmer weiterarbeite.

Das OlG Hamm hält damit weiter an unfangreichen Hinweis-, Aufklärungs- und Anzeigepflichten des Nachunternehmers fest, die sich sowohl aus VOB, als auch BGB Verträgen für den Nachunternehmer ergeben.

OLG Hamm, Beschluss vom 12.10.2010 – 19 W 33/10

Cookie-Einstellungen
Auf dieser Website werden Cookie verwendet. Diese werden für den Betrieb der Website benötigt oder helfen uns dabei, die Website zu verbessern.
Alle Cookies zulassen
Auswahl speichern
Individuelle Einstellungen
Individuelle Einstellungen
Dies ist eine Übersicht aller Cookies, die auf der Website verwendet werden. Sie haben die Möglichkeit, individuelle Cookie-Einstellungen vorzunehmen. Geben Sie einzelnen Cookies oder ganzen Gruppen Ihre Einwilligung. Essentielle Cookies lassen sich nicht deaktivieren.
Speichern
Abbrechen
Essenziell (1)
Essenzielle Cookies werden für die grundlegende Funktionalität der Website benötigt.
Cookies anzeigen