Rechtsanwältin Katja Sprute informiert:
Seit Jahresbeginn gilt die neue Düsseldorfer Tabelle. Diese hat keine Gesetzeskraft, sondern gibt den Gerichten lediglich Richtwerte zur Berechnung der Unterhaltsansprüche.
Im letzten Jahr sind die Beträge zugunsten der Unterhaltsberechtigten deutlich hochgesetzt worden, hingegen jetzt der notwendige Selbstbehalt für Erwerbstätige von 900,00 € auf 950,00 € erhöht wurde sowie eine Anpassung der jeweiligen Bedarfskontrollbeträge um jeweils 50,00 € nach oben erfolgte.
Für die Klärung Ihrer unterhaltsrechtlichen Fragen steht Rechtsanwältin Katja Sprute nach Terminsvereinbarung zur Verfügung.