Familienrecht – Oberlandesgericht Düsseldorf hebt Selbstbehalt der Düsseldorfer Tabelle an

Wer bislang als Erwerbstätiger Unterhalt an seine minderjährigen Kinder zahlen mußte, hatte nach Abzug des zu zahlenden Unterhalts lediglich einen Selbstbehalt, also das, was ihm als Minimum für seinen Eigenbedarf verbleiben mußte, von 950,00 € monatlich. Wie das Düsseldorfer Oberlandesgericht, das jährlich die sog. Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht, nach der sich der Kindesunterhalt in aller Regel berechnet, nun mitteilt, wird dieser Selbstbehalt ab Januar 2013 auf 1.000,00 € monatlich erhöht.
 
Rechtsanwältin Katja Sprute, die unserer Kanzlei die Mandate im Familienrecht betreut, empfiehlt daher betroffenen Unterhaltspflichtigen, aber auch -berechtigten, rechtzeitig den laufenden Unterhalt überprüfen zu lassen, um finanzielle und rechtliche Nachteile zu vermeiden.
 
Für Fragen im Familienrecht kontaktieren Sie bitte Rechtsanwältin Katja Sprute.

Trennung, Scheidung und was noch?

Rechtsanwältin Katja SpruteMit einer Trennung sind weitreichende Änderungen der gesamten Lebenssituation verbunden:

Was ist mit den gemeinsamen Kindern? Wer kann in der bislang genutzten Ehewohnung bleiben? Was ist mit dem Hausrat? Wie wird fortan das Leben der nun Getrennten finanziert? Das Leben in zwei getrennten Haushalten ist teurer als in einem. In welcher Höhe bestehen also Unterhaltsansprüche und -pflichten? Was geschieht mit dem gemeinsamen Eigentum der Eheleute? Was passiert mit gemeinsamen Schulden? Bestehen Zugewinnausgleichsansprüche, weil einer der Partner während der Ehe sein eigenes Vermögen in einem größeren Umfang vermehren konnte als der andere? Die Regelung dieser Fragen wird umso schwieriger, je zerstrittener die Parteien sind.

Rechtzeitige anwaltliche Beratung spart Nerven und Geld!

Spätestens an dieser Stelle bereuen daher viele, daß sie den Schritt in die Ehe möglicherweise zu blauäugig gegangen sind und nicht damals schon ein mögliches Scheitern der Ehe in Betracht gezogen haben. Denn solange man sich noch gut versteht, bestehen beste Chancen, die Belange beider Parteien im Trennungsfall angemessen und gerecht zu regeln. Aber auch wenn die Ehe schon geschlossen ist oder die Trennung kurz bevorsteht oder gar erfolgt ist, lohnt es sich immer, und zwar zum einen um der Nerven willen, zum anderen aber insbesondere auch in finanzieller Hinsicht, sich um eine einvernehmliche Regelung zu bemühen. An dieser Stelle kommen wir mit unserer beruflichen Erfahrung ins Spiel: denn nur wer die rechtlichen Voraussetzungen und Fallstricke kennt, kann eine optimale rechtliche Regelung herbeiführen. Dabei sind wir stets bemüht, ihre rechtlichen Interessen einvernehmlich durchzusetzen. Müssen wir allerdings feststellen, daß Ihr früherer Partner vernünftigen Regelungen nicht zugänglich ist, können Sie sicher sein, daß wir Ihre Interessen dann mit der gleichen Sachlichkeit aber ebenso stringenter Konsequenz vor Gericht vertreten.

Unser Fachwissen für Sie:

Nehmen Sie also unser Fachwissen und unsere Erfahrung für alle Fragen im Zusammenhang mit

■ Trennung/ Scheidung
■ Unterhaltsrecht
■ Sorgerecht
■ Umgangsrecht
■ Güterrecht
■ Vermögensauseinandersetzung

in Anspruch. Eine Trennung bedeutet das Ende einer Lebensgemeinschaft, aber das Leben geht weiter. Wir helfen Ihnen, dies in rechtlicher Hinsicht so angenehm wie möglich zu gestalten.

Ihre Ansprechpartnerin:
Rechtsanwältin Katja Sprute
Durchwahl Sekretariat 05251 -1609326

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