Vor dem Amtsgericht Bielefeld hatten wir einen Mandanten zu verteidigen, dem eine Unterschreitung des Mindestabstands von mehr als 3/10 des vorgeschriebenen Maßes vorgeworfen wurde. Gegen den Bußgeldbescheid über 160 € zzgl. Verfahrenskosten sowie gegen das einmonatige Fahrverbot legten wir Einspruch ein. In der Verhandlung erklärte der Mandant, daß er das Mietauto nicht selbst gefahren habe, sondern sein Sohn oder ein Bekannter in Betracht käme. Er selbst habe geschlafen. Sodann wurde das Video, welches die Abstandsunterschreitung zweifelsfrei belegte, vorgespielt. Es gab auch ein Fahrerfoto, das allerdings den Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs zeigte. Wer das nachfolgende dunkle Mietauto fuhr blieb im Dunkeln – der Freispruch folgte.