Zum Jahrewechsel droht die Verjährung aller Forderungen, die der Regelverjährungsfrist von drei Jahren unterfallen. Unter anderem sind das Werklohn-, Kaufpreis oder Mietzinsforderungen. Höchste Zeit also, die offenen Positionen durchzuarbeiten.
Sie haben noch offene Forderungen aus dem Jahr 2007? Auch diese sind jetzt noch geltend zu machen! Nehmen Sie doch ganz einfach unsere Dienste in Anspruch.
Unsere Inkassoabteilung fertigt zuverlässig und schnell die Mahnanträge, zur Not noch am Vormittag des 31.12.2010, damit die Verjährung gehemmt wird und Ihre Ansprüche rechtzeitig gesichert werden.