Verjährung – Rechtzeitig zum Jahreswechsel noch Ansprüche sichern

Zum Jahrewechsel droht die Verjährung aller Forderungen, die der Regelverjährungsfrist von drei Jahren unterfallen. Unter anderem sind das Werklohn-, Kaufpreis oder Mietzinsforderungen. Höchste Zeit also, die offenen Positionen durchzuarbeiten.

Sie haben noch offene Forderungen aus dem Jahr 2007? Auch diese sind jetzt noch geltend zu machen! Nehmen Sie doch ganz einfach unsere Dienste in Anspruch.

Unsere Inkassoabteilung fertigt zuverlässig und schnell die Mahnanträge, zur Not noch am Vormittag des 31.12.2010, damit die Verjährung gehemmt wird und Ihre Ansprüche rechtzeitig gesichert werden.

Cookie-Einstellungen
Auf dieser Website werden Cookie verwendet. Diese werden für den Betrieb der Website benötigt oder helfen uns dabei, die Website zu verbessern.
Alle Cookies zulassen
Auswahl speichern
Individuelle Einstellungen
Individuelle Einstellungen
Dies ist eine Übersicht aller Cookies, die auf der Website verwendet werden. Sie haben die Möglichkeit, individuelle Cookie-Einstellungen vorzunehmen. Geben Sie einzelnen Cookies oder ganzen Gruppen Ihre Einwilligung. Essentielle Cookies lassen sich nicht deaktivieren.
Speichern
Abbrechen
Essenziell (1)
Essenzielle Cookies werden für die grundlegende Funktionalität der Website benötigt.
Cookies anzeigen