Vor dem Amtsgericht Bielefeld hatten wir einen Mandanten zu verteidigen, dem eine Unterschreitung des Mindestabstands von mehr als 3/10 des vorgeschriebenen Maßes vorgeworfen wurde. Gegen den Bußgeldbescheid über 160 € zzgl. Verfahrenskosten sowie gegen das einmonatige Fahrverbot legten wir Einspruch ein. In der Verhandlung erklärte der Mandant, daß er das Mietauto nicht selbst gefahren habe, sondern sein Sohn oder ein Bekannter in Betracht käme. Er selbst habe geschlafen. Sodann wurde das Video, welches die Abstandsunterschreitung zweifelsfrei belegte, vorgespielt. Es gab auch ein Fahrerfoto, das allerdings den Fahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs zeigte. Wer das nachfolgende dunkle Mietauto fuhr blieb im Dunkeln – der Freispruch folgte.
OWi
Freispruch nach Geschwindigkeitsüberschreitung
Rechtsanwalt Thomas Sprute hat heute einem Mandanten zum Freispruch in einer OWi-Angelegenheit verholfen. Mittels Laserpistole Riegl FG 21-P ermittelten die Messbeamten eine außerörtliche Geschwindigkeitsüberschreitung von 42 km/h.
Der im Vorfeld nicht ganz unbescholtene Betroffene sollte ein erhöhtes Bußgeld von 310,00 € zahlen und ein Fahrverbot von einem Monat erdulden. Vergessen hatte der Beamte, die nach Betriebsanweisung durchzuführenden Selbsttests der Laserpistole zu protokollieren.
Nach Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kam es zur mündlichen Verhandlung, in der erwartungsgemäß nicht sicher festgestellt werden konnte, daß die notwendigen Selbsttests durchgeführt worden waren.
Unserem Antrag gemäß wurde unser Mandant auf Kosten der Landeskasse freigesprochen.
Fazit: Die bei Geschwindigkeitsverfahren überwiegend angewandten standardisierten Meßverfahren bergen Fehlerpotential, welches im vorliegenden Fall nach Akteneinsicht durch den in OWi-Sachen erfahrenen Rechtsanwalt Thomas Sprute ausgemacht und zum Freispruch genutzt werden konnte.