Familienrecht. Unverheiratete Väter, die bislang selbstverständlich Unterhalt für ihre Kinder zahlen mußten, aber gegen den Willen der Kindesmutter keinerlei Mitbestimmungsrecht bei der Erziehung der Kinder hatten, können aufatmen. Der Bundestag hat jetzt ein Gesetz verabschiedet, wonach auch unverheiratete Väter, die bislang nur mit Zustimmung der Kindesmutter mit ihr das gemeinsame Sorgerecht für das gemeinsame Kind erhielten, dieses auch gegen ihren Willen beantragen können. Während die Kindesmutter ein solches bislang grundlos verhindern konnte, wird dem Vater das Sorgerecht auf seinen Antrag hin jetzt nur dann verweigert, wenn die Sorgerechtsübertragung auch auf ihn dem Kindeswohl widerspräche. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Eltern zusammenleben oder die Kindesmutter sogar den Kontakt zum Kindesvater ablehnt. Entscheidend ist allein, ob der Einfluß des Vaters auf das Kind, den er durch das Sorgerecht ausüben kann, für dieses nachteilig wäre. Rechtsanwältin Katja Sprute, Dezernentin für Familienrecht, begrüßt die nun getroffene Regelung, die nach den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 2009 und 2010, wonach ledigen Vätern ihre verfassungsmäßig garantierten Elternrechte nicht beschnitten werden dürften, längst überfällig war. Die neue Regelung gilt auch für bereits bestehende Vater-Kind-Beziehungen, in denen sich die Mutter bislang weigerte, dem gemeinsamen Sorgerecht zuzustimmen.